Impressum
Jede Website muss ein Impressum haben, auch Offenlegungspflicht genannt.
Bei der Offenlegungspflicht wird zwischen „großen“ und „kleinen“ Websites unterschieden. Wenn eine Website keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder Präsentation der Medieninhaberin/des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, handelt es sich um eine „kleine Website“. Die Offenlegungspflicht beschränkt sich in diesem Fall auf Name oder Firma der Medieninhaberin/des Medieninhabers, Unternehmensgegenstand, Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Medieninhaberin/des Medieninhabers.
oesterreich.gv.at
Sobald die Website (auch nur indirekt) kommerziellen Zwecken dient (was viele Blogs tun), sind weitere Angaben erforderlich. Hier sollte man sich schlau machen, welchen Angaben für den jeweiligen Zweck verpflichtend sind. Hier nachlässig zu sein, kann hohe Strafen nach sich ziehen.
Auf dieser Seite ist auch noch Platz auf Bildquellen hinzuweisen wie einen Disclaimer unterzubringen.
In diesem Sinne:
Verantwortlich für den Inhalt dieses Blogs sind:
die Schülerinnen der 3A Gruppe II der HLW Sozialmanagement Graz
Das Projekt dient der Ausbildung der Schülerinnen in WordPress. Betreut wurden die Schülerinnen durch Sandra Zitz (Studentin der Informations- und Kommunikationspädagogik an der Pädagogischen Hochschule Steiermark).
Bilder
Lizenz CC0 von Pixabay
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